Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der BECKER Hörakustik oHG.

I. Besondere Bedingungen für Kaufverträge

1. Abschluss des Kaufvertrages
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die BECKER Hörakustik oHG die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung der Ware in einem angemessenen Zeitraum nach der Bestellung annimmt.

2. Lieferfähigkeit/Lieferzeit
Die Lieferung durch die BECKER Hörakustik oHG erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung von der BECKER Hörakustik oHG nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit ihrem Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Verkäufer den Käufer umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung oder sonstige Gegenleistung unverzüglich erstatten.

3. Übernahme des Kaufgegenstandes
Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgerecht ab, so ist die BECKER Hörakustik oHG berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Aufwendungsersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hörgeräteakustiker vorbehalten. Der Schadensersatz wegen Verzuges bleibt unberührt.

4. Sachmängel
a) Die BECKER Hörakustik oHG gewährleistet die Mängelfreiheit der gelieferten / erworbenen Produkte über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren beginnend mit der Ablieferung des Produkts an den Kunden.
b) Mängel werden innerhalb einer angemessenen Zeit nach Wahl des Kunden unentgeltlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
c) Beseitigt die BECKER Hörakustik oHG einen Mangel innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist nicht bzw. kann die BECKER Hörakustik oHG den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigen oder schlägt die Mängelbeseitigung auch nach einem zweiten Versuch fehl, so hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
d) Schäden, die auf einem unsachgemäßen oder vertragswidrigen Verhalten des Kunden beruhen, begründen keinen Anspruch gegen die BECKER Hörakustik oHG.
e) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

II. Besondere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen

1. Handwerksgerechte Ausführung
Reparaturen und Anpassungen von Hörgeräten erfolgen so, wie es bei Werkleistungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach der Art des Werkes erwartet werden kann. Eine zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den Möglichkeiten, wie sie handwerksgerechter, üblicher Werkleistung entspricht.

2. Gewährleistung
Die Gewährleistung für Leistungen, Reparaturen und Anpassungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die BECKER Hörakustik oHG beträgt zwei (2) Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme der Werkleistung.

3. Rücktrittsvorbehalt
Ergibt sich trotz vorheriger handwerksgerechter, fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag zur Reparatur oder einer Anpassung des Gerätes nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann die BECKER Hörakustik oHG vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch die BECKER Hörakustik oHG hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Gerätes in dem Zustand, in dem es sich nach der Bearbeitung befindet. Kosten werden vom Kunden in diesem Fall nicht erhoben. Für den Fall der Kostenübernahme durch einen Kostenträger wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.

III. Gemeinsame Bestimmungen

1. Privatrechtsverhältnis/ Versicherungsleistungen Dritter
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hörgeräte-Akustiker sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistung der BECKER Hörakustik oHG verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen der BECKER Hörakustik oHG abdeckt. Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Tarif für die Lieferung und/oder Leistung der BECKER Hörakustik oHG, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber dem Hörgeräte- Akustiker verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, sind Selbstzahler. Legen sie eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen der BECKER Hörakustik oHG im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber dem Hörgeräte- Akustiker zur Zahlung verpflichtet.

2. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
a) Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BECKER Hörakustik oHG. Wartungsarbeiten muss der Kunde regelmäßig mindestens einmal in sechs Monaten bei einem Mitglied der Bundesinnung für Hörgeräte-Akustiker durchführen lassen. Die Kosten der Wartung sind im Kaufpreis enthalten.
b) Gegenstände, die dem Kunden zur Probe übergeben werden, bleiben im Eigentum der BECKER Hörakustik oHG.
c) Der Kunde ist verpflichtet Gegenstände, die im Eigentum der BECKER Hörakustik oHG stehen, pfleglich zu behandeln.
d) Mit der Unterzeichnung der Empfangsbestätigung geht die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Geräte und/oder des Zubehörs auf den Kunden über. Wird der Schaden oder Verlust ganz oder teilweise durch Dritte gedeckt, werden deren Beiträge bei der Ermittlung der Schadenssumme in Abzug gebracht.

3. Haftung
Die Haftung der BECKER Hörakustik oHG, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen stehen Ansprüchen des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, Ansprüchen aufgrund von Verschulden bei Vertragsverhandlungen und Ansprüchen aufgrund von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht entgegen. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten wird nicht beschränkt.

4. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen wird mit Zustellung/ Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher vereinbart wurden. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung durch die Firma bedarf, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Koblenz, 30.11.2012
BECKER Hörakustik oHG
Schlossstr. 25
56068 Koblenz

Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist zu richten an:
Becker Hörakustik OHG
Schlossstraße 25
56068 Koblenz
Telefon: 0261-35050
Telefax. 0261-35075
E-Mail: koblenz@beckerhoerakustik.de

Nach Kundenspezifikation angefertigte Waren sind nach den gesetzlichen Vorgaben von der Rückgabe ausgeschlossen.

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